
Rechtsanwältin Luiza A. Kijowska
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Luiza A. Kijowska ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert, mit einem weiteren Schwerpunkt im Strafrecht. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung vertritt sie ihre Mandanten konsequent und mit vollem Einsatz – parteilich und alleine an den Interessen des Mandanten orientiert.
Fachanwältin für Verkehrsrecht – Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin – zugelassen am Landgericht Berlin
Im Verkehrsrecht bietet die Kanzlei besondere Expertise bei Unfällen mit Auslandsbezug – insbesondere in Polen, aber auch in anderen EU-Ländern. Die Kanzlei verfügt über Kenntnisse der jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsordnungen sowie der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum internationalen Verkehrsrecht.
Im Strafrecht gilt: jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, ist bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig anzusehen (Art. 6 Abs. 2 EMRK). Rechtsanwältin Kijowska setzt diesen Grundsatz konsequent durch – in allen Bereichen des strafrechtlichen Verfahrens.