Die Kanzlei

Rechtsanwältin Luiza A. Kijowska

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Luiza A. Kijowska spezialisiert sich auf das Straf- und Verkehrsrecht. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung vertritt sie ihre Mandanten konsequent und mit vollem Einsatz – parteilich und alleine an den Interessen des Mandanten orientiert.

Fachanwältin für Verkehrsrecht – Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin – zugelassen am Landgericht Berlin

Im Strafrecht gilt: jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, ist bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig anzusehen (Art. 6 Abs. 2 EMRK). Rechtsanwältin Kijowska setzt diesen Grundsatz konsequent durch – in allen Bereichen des strafrechtlichen Verfahrens.

Im Verkehrsrecht bietet die Kanzlei besondere Expertise bei Unfällen mit Auslandsbezug – insbesondere in Polen, aber auch in anderen EU-Ländern. Die Kanzlei verfügt über Kenntnisse der jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsordnungen sowie der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum internationalen Verkehrsrecht.