Kanzlei

 

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Luiza A. Kijowska spezialisiert sich auf das

 

  • Straf- und Verkehrsrecht.

 

 

Im Strafrechtgilt jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Art. 6 Abs.2 Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

 

Damit dieser Grundsatz bei jeden Beschuldigten Beachtung erfährt, erstreckt sich die Mandatsbetreuung von Rechtsanwältin Kijowska auf alle Bereiche des strafrechtlichen Verfahrens.

 

Ihr obliegt der Schutz des Beschuldigten, sowie die Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte. Dabei ist sie streng parteilich - ihre Verteidigung orientiert sich alleine an den Interessen des Mandanten.

 

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten in der Strafverteidigung zählen u.a.:

 

  • Kapitaldelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Unterschlagung)
  • Vermögensdelikte (Betrug, Hehlerei, Erpressung, Untreue)
  • Verkehrsstraftaten (Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt)
  • Brandstiftung
  • Sexualdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Berufung im Strafverfahren
  • Revision im Strafverfahren
  • Strafvollzug
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage, Adhäsionsverfahren

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Im Verkehrsrecht bietet die Kanzlei Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen auf polnischem Hoheitsgebiet nach polnischem Verkehrsrecht, unter besonderer Beachtung der EuGH Rechtsprechung.